Begleitete Besuchskontakte nach § 111 AußStrG
(Im Interesse des Kindes, seine Beziehung zu der besuchsberechtigten Person zu pflegen, aufzubauen oder wieder aufzubauen)
AK BBO (Arbeitskreis Berufsverband Besuchsbegleitung Oesterreich) - www.bbo.or.at